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Einmal drin und nie mehr raus - diesen Grundsatz von Google erschüttert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haben EU-Bürger ein Recht, im Internet vergessen zu werden. Wenn sich Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können sie von Suchmaschinenbetreibern wie Google verlangen, aus ihren Suchergebnissen gestrichen zu werden.
Einmal drin und nie mehr raus - diesen Grundsatz von Google erschüttert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haben EU-Bürger ein Recht, im Internet vergessen zu werden. Wenn sich Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können sie von Suchmaschinenbetreibern wie Google verlangen, aus ihren Suchergebnissen gestrichen zu werden.