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Im Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold H. hat das Detmolder Landgericht den 94-jährigen Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erfolgte nach Gerichtsangaben "wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen".
Im Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold H. hat das Detmolder Landgericht den 94-jährigen Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erfolgte nach Gerichtsangaben "wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen".