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Ausweispflicht für Gebäude kommt!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen.
Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Ausweispflicht für Gebäude kommt!
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen.
Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.