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Die Jugendkammer hat den nach eigenen Angaben zur Tatzeit 17jährigen nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Ein Gutachten bestimmte das Alter des Flüchtlings auf circa 25. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich.
Die Jugendkammer hat den nach eigenen Angaben zur Tatzeit 17jährigen nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Ein Gutachten bestimmte das Alter des Flüchtlings auf circa 25. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich.