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Ein Jahr ist es her, da stufte der Europäischen Gerichtshof den Fahrtenvermittler Uber als Verkehrsdienstleister ein und machte damit das ursprüngliche Geschäftsmodell zunichte. Es sei Sache der EU-Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen erbracht würden
Ein Jahr ist es her, da stufte der Europäischen Gerichtshof den Fahrtenvermittler Uber als Verkehrsdienstleister ein und machte damit das ursprüngliche Geschäftsmodell zunichte. Es sei Sache der EU-Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen erbracht würden