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Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstößt in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.