» NEWSCLIP » DEU » DEUTSCHLAND » TÖNNIES » LOCKDOWN » GERICHT » JUSTIZ » GESUNDHEIT » AFP » newsfeed
Dem Oberverwaltungsgericht in Münster zufolge war die Fortschreibung des Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh rechtswidrig und muss deswegen aufgehoben werden. Eine "differenziertere Regelung" hätte erlassen werden müssen.
Dem Oberverwaltungsgericht in Münster zufolge war die Fortschreibung des Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh rechtswidrig und muss deswegen aufgehoben werden. Eine "differenziertere Regelung" hätte erlassen werden müssen.