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Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich mit der Arbeit anzufangen. Vereiste und verschneite Straßen sind keine Ausrede für ein Zuspätkommen.
Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich mit der Arbeit anzufangen. Vereiste und verschneite Straßen sind keine Ausrede für ein Zuspätkommen.