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Während eines Oster-Lockdowns vom 1. bis 5. April soll ein generelles "Ansammlungsverbot" im öffentlichen Raum gelten - darauf verständigten sich die Spitzen von Bund und Ländern in rund zwölfstündigen Verhandlungen in der Nacht.
Während eines Oster-Lockdowns vom 1. bis 5. April soll ein generelles "Ansammlungsverbot" im öffentlichen Raum gelten - darauf verständigten sich die Spitzen von Bund und Ländern in rund zwölfstündigen Verhandlungen in der Nacht.