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In Frankreich gab es ein altes Dekret, das besagte, dass der Stängel und das Blatt bestimmter Cannabis-Pflanzen vermarktet werden durften, nicht aber die Blüte. Diese Regelung hob das höchste französische Gericht nun auf.
In Frankreich gab es ein altes Dekret, das besagte, dass der Stängel und das Blatt bestimmter Cannabis-Pflanzen vermarktet werden durften, nicht aber die Blüte. Diese Regelung hob das höchste französische Gericht nun auf.