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Dem einzigen deutschen Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich droht eine Gefängnisstrafe. Denn das Bezirksgericht im Schweizer Weinfelden lehnte am Dienstagabend in der Verhandlung über den von Ullrich verursachten Autounfall am 19. Mai 2014 einen Deal über eine 18-monatige Haftstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, ab. Nach Ansicht der Richter gibt es Zweifel an den Gutachten: Demnach könnte Ullrich statt 139 km/h sogar 142 km/h schnell gewesen sein. Drei Stundenkilometer, die Ullrich teuer zu stehen kommen könnten. Denn ab 140 km/h würde seine Fahrt nach Schweizer Recht unter den Tatbestand der Raserei fallen, die mit Unfallfolge eine Mindeststrafe von einem Jahr nach sich zieht.