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Plattformarbeiter:innen sollen nach dem Willen der EU-Kommission die gleichen Rechte wie Angestellte bekommen, mit einem Anspruch auf Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten.
Plattformarbeiter:innen sollen nach dem Willen der EU-Kommission die gleichen Rechte wie Angestellte bekommen, mit einem Anspruch auf Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten.