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Wer sich nicht spätestens nach einem Dreivierteljahr boostern lässt, gilt in der EU künftig nicht mehr als vollständig geimpft. Die Änderung soll ab dem 1. Februar in Kraft treten.
Wer sich nicht spätestens nach einem Dreivierteljahr boostern lässt, gilt in der EU künftig nicht mehr als vollständig geimpft. Die Änderung soll ab dem 1. Februar in Kraft treten.