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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstoßen Urteile des polnischen Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstoßen Urteile des polnischen Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts.