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Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilt der EuGH in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilt der EuGH in Luxemburg.