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Vor dem Hintergrund der schwankenden Konjunktur hat die Europäische Kommission eine weitere Aussetzung der Vorschriften zu Staatsschulden und -defiziten vorgeschlagen. Diese Ausnahme soll demnach für ein weiteres Jahr bis Ende 2023 dauern.
Vor dem Hintergrund der schwankenden Konjunktur hat die Europäische Kommission eine weitere Aussetzung der Vorschriften zu Staatsschulden und -defiziten vorgeschlagen. Diese Ausnahme soll demnach für ein weiteres Jahr bis Ende 2023 dauern.