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Der Vermieter einer Wohnungsanlage hat Dienstleister beauftragt, die Mülltrennung der Anlage zu kontrollieren. Die Kosten mussten die Mieter tragen. Zurecht, wie der BGH urteilte.
Der Vermieter einer Wohnungsanlage hat Dienstleister beauftragt, die Mülltrennung der Anlage zu kontrollieren. Die Kosten mussten die Mieter tragen. Zurecht, wie der BGH urteilte.