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Gegen das erstinstanzliche Urteil kann die Ex-Präsidentin (2007-2015) allerdings noch Berufung einlegen. Bis ein rechtskräftiges Urteil fällt, könnten daher noch Jahre vergehen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil kann die Ex-Präsidentin (2007-2015) allerdings noch Berufung einlegen. Bis ein rechtskräftiges Urteil fällt, könnten daher noch Jahre vergehen.