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Wenn man eine Witwenrente erhält und gleichzeitig eine eigene Rente bezieht, wird das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wenn man eine Witwenrente erhält und gleichzeitig eine eigene Rente bezieht, wird das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.