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Nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung akzeptiert TV-Star Stefan Mross den Strafbefehl wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung. Darum legte er keinen Einspruch ein.
Nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung akzeptiert TV-Star Stefan Mross den Strafbefehl wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung. Darum legte er keinen Einspruch ein.