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Die Rentenversicherung bietet eine „Starthilfe für eine neue Ehe“ an, die anstelle der Witwenrente in Anspruch genommen werden kann.
Mit dieser einmaligen Zahlung endet der Bezug einer (geschiedenen) Witwen- oder Witwerrente, sobald die Person eine neue Ehe eingeht.
Die Rentenversicherung bietet eine „Starthilfe für eine neue Ehe“ an, die anstelle der Witwenrente in Anspruch genommen werden kann.
Mit dieser einmaligen Zahlung endet der Bezug einer (geschiedenen) Witwen- oder Witwerrente, sobald die Person eine neue Ehe eingeht.