» Rente » Deutschland » ruhestand » Eltern » Geld » Rentner » finanzen » News » Ruheständler » Rentenbeitrag
Eltern, die ihre Kinder erziehen, können Kindererziehungszeiten bei ihrem Rentenantrag angeben.
Diese Zeiten werden als Pflichtbeiträge gewertet und wirken sich positiv auf die Höhe der Rente aus.
Eltern, die ihre Kinder erziehen, können Kindererziehungszeiten bei ihrem Rentenantrag angeben.
Diese Zeiten werden als Pflichtbeiträge gewertet und wirken sich positiv auf die Höhe der Rente aus.