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In Polen ist eine Abtreibung nur in Fällen von Vergewaltigung und Inzest erlaubt oder, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Doch im Mai starb eine junge Frau im fünften Schwangerschaftsmonat an einer Sepsis.
In Polen ist eine Abtreibung nur in Fällen von Vergewaltigung und Inzest erlaubt oder, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Doch im Mai starb eine junge Frau im fünften Schwangerschaftsmonat an einer Sepsis.