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Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern bezeichnet die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.
Sie resultiert aus den Gesetzesreformen Mütterrente I und II, die Müttern und Vätern von vor 1992 geborenen Kindern zugutekommen.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern bezeichnet die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.
Sie resultiert aus den Gesetzesreformen Mütterrente I und II, die Müttern und Vätern von vor 1992 geborenen Kindern zugutekommen.