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Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I in dritter Instanz auf. Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten.