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Die Doppelbesteuerung von Renten wurde durch Urteile des Bundesfinanzhofs, kurz BFH, als unzulässig erklärt.
Dabei werden sowohl die Beiträge während des Arbeitslebens als auch die ausgezahlten Renten besteuert.
Die Doppelbesteuerung von Renten wurde durch Urteile des Bundesfinanzhofs, kurz BFH, als unzulässig erklärt.
Dabei werden sowohl die Beiträge während des Arbeitslebens als auch die ausgezahlten Renten besteuert.