» HINTERGRUND » ERKLÄRVIDEO » VERTONT » DEUTSCHLAND » FINANZEN » HAUSHALT » SCHULDENBREMSE » GRUNDGESETZ » BUNDESTAG » AFP

Der Bundestag berät abschließend über den Haushalt für 2024. Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.