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Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit eine AfD- Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit eine AfD- Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.