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Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Richter Norbert Hofer sah eindeutig die "Führungsverantwortung" beim Angeklagten, ließ aber zahlreiche Anklagepunkte fallen. Das Urteil war nicht rechtskräftig.
Quelle: APA/mhr; Thumbnail: APA/EXPA/Erich Spiess
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Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Richter Norbert Hofer sah eindeutig die "Führungsverantwortung" beim Angeklagten, ließ aber zahlreiche Anklagepunkte fallen. Das Urteil war nicht rechtskräftig.
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