(C) Patrik Baab - Gegen den Strom
Audiatur et altera pars - (lateinisch für „Gehört werde auch der andere Teil“ oder „Man höre auch die andere Seite“) ist ein grundlegender Rechts- und Verfahrensgrundsatz, der besagt, dass vor einer Entscheidung oder einem Urteil immer beide am Streit beteiligten Parteien angehört werden müssen
Noch ist das in unserer Judikatur fixer Bestandteil vor Findung des Urteils