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Bisher hatte sich der Staatspräsident geweigert, die Staatsanwältin zu entlassen. Nun gab er nach. Dem war eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorausgegangen.
Bisher hatte sich der Staatspräsident geweigert, die Staatsanwältin zu entlassen. Nun gab er nach. Dem war eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorausgegangen.