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Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz angenommen.
Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz angenommen.